Schildbürger
Eingefleischte Leser und Besucher unserer Website wissen, dass wir uns seit Kurzem insbesondere der Allgemeinbildung und der deutschen Sprache verschrieben haben. Verkehrserziehung gehört sicher auch in diesen Zusammenhang. Und wir dürfen also fragen, was uns das obige Verkehrsschild sagen will, das seit gestern auf die Ladesäule direkt vor unserem Haus in der Heidelberger Innenstadt aufmerksam macht.
Wir meinen, dass das Schild irgendwie etwas Schildbürgerliches hat und auf jeden Fall zum Thema für einen nächsten Klassenaufsatz taugt. Wir haben uns jedenfalls die Zeit genommen, uns für eine Stunde gemütlich davorzusetzen und über seinen tieferen Sinn nachzugrübeln.
Gänzlich einig geworden sind wir uns dabei nicht. Es handelt sich ganz offensichtlich um ein Parkschild, zu dessen Rechter jeder Feld-, Wald- und Wiesenbürger ungestraft und endlos mit jeder Art von Fahrzeug parken darf; so er denn ein Bein hebt. Aber was ist mit links?
Letztlich maßen wir Mut, dass hier jeder Stromer ladend parken darf, sofern er dafür nicht mehr als 4 Stunden benötigt und sich auf die Zeitspanne zwischen 8 und 18 Uhr täglich beschränkt. Die Ankunftszeit ist mit einer Parkscheibe nachzuweisen. Nach 18 Uhr dürfen bis 8 Uhr morgens auch Benziner abgestellt werden. Wir gehen davon aus, dass Parken von Benzinern zwischen 8 und 18 Uhr dagegen nicht zulässig sein wird, obwohl es sich unseres Wissens um ein Ge- und kein Verbotsschild handelt. So jedenfalls die Erinnerung an unsere Fahrstunden vor 15 Jahren.
Liegen wir mit unserer Auslegung richtig, ist der Obergag allerdings der, dass schon unser kleiner Elektrosmart für seinen Kleinstakku eine Ladezeit von gepeilten 8 Stunden benötigt. Wir müssten also in zwei Abschnitten a 4 Stunden parken, was laut Tarif der Säule 2x 6,50 Euro kosten wird. Für 90 km Reichweite, die der Akku zur Winterzeit hergibt.
Legen wir die beiden Abschnitte a 4 Stunden beim Laden dicht an dicht, schöpfen wir die zulässige Zeitspanne von 8 bis 18 Uhr annähernd aus. Was wiederum bedeutet, dass an der Säule letztlich nur ein Auto innerhalb von 24 Stunden laden kann. Beinheben nicht vergessen! Kinnings!!!
Von unserer Deutung abweichende andere Meinungen gehen dahin, dass man außerhalb der Kernzeit mehr als 4 Stunden laden darf; oder dass außerhalb von 8-18 Uhr auch Feld-, Wald- und Wiesenautos ungestraft parken dürfen. Ohne zu laden.
Wie gesagt, wir wissen es nicht so ganz genau. Für uns bleibt es jedenfalls dabei, dass wir mit der Elektromobilität noch so unsere Anlaufschwierigkeiten haben. Aufklärung tut weiter not. Wir freuen uns über jedwede wohlwollende Zuschrift unserer Besucher und Leser.